Bilder aus dieser Zeit:
  • Zussammenschluss



Im Jahr 1966 fanden die ersten Gespräche zwecks einer Spielgemeinschaft mit den SF Obertalheim statt. Bei einer Ausschussssitzung mit anschliesender Spielerversammlung am 23.4. im Gasthaus zur Linde, wurde folgender Beschluss gefasst: "Die Versammlung ist mit allen Stimmen für einen sofortigen Zusammenschluß beider Vereine". Bei den folgenden Gesprächen beider Vereine wurde auch erstmals von einer gemeinsamen Sportstätte im Tal gesprochen.

Im September wurde auch erstmals ein Trainer gegen Entgelt angestellt. Zu einem wöchentlichem Training wurde Ludwig Kläger für 50,- DM ( 25,64 €) verpflichtet.

Im 66er Protokoll ist auch folgender einstimmig Beschluss zu lesen: "Aus aktuellen Anlass (besondere Vorkommnisse beim Spiel FCU - Mühlen ) wird folgender Beschluss gefasst:
Bei mutwillig schuldhaften Verhalten eines Aktiven oder Zuschauer gegen Personen auf dem Sportplatz, insbesondere dem Schiedsrichter, hat derjenige hieraus fällige Strafen selbst zu bezahlen. In besonders schweren Fällen behält sich der Verein vor, den Sportplatz-Rowdy der Spruchkammer des WFV namentlich zu nennen. Mit einer Privatklage ist dann zu rechnen".
----Diese Bestimmung ist immer noch gültig (Stand 2013).----


Die Abschlußtabelle 1965/1966
C-Klasse Horb Gruppe 2
Platz Mannschaft Tore Punkte
1 SV Gündringen 94-17 40:0
2 SF Bierlingen (A) 68-22 28:12
3 SV Wachendorf 80-43 27:13
4 FC Göttelfingen 67-38 26:14
5 SV Baisingen 72-48 21:19
6 SV Vollmaringen 43-50 20:20
7 TSV Altheim 56-74 18:22
8 FC Grünmettstetten 29-60 16:24
9 FC Untertalheim 45-73 13:27
10 SSV Eckenweiler 40-84 8:32
11 VfB Bittelbronn (N) 23-105 3:37

Am 15.Mai 1966 hielten die Sportvereine von FC Untertalheim und die SF Onertalheim eine gemeinsame Ausschußsitzung im Gasthaus zum Engel in Obertalheim ab. Dabei ging es um den beabsichtigten Zusammenschluß beider Vereine. Beide Ausschüsse sind sich einig, daß der Zusammenschluß für beide Vereine nur Vorteil bringen könnte. Der Zusammenschluß der beiden Vereine würde jedoch von einer gemeinsamen Sportanlage im Tal zwischen den beiden Gemeinden abhängig gemacht. Besonders der SF Obertalheim macht seine Zustimmung zur Zusammenschließung hiervon abhängig.

Da der Geländekauf usw. Sache der Gemeindeverwaltung von Ober- und Untertalheim ist, wurde beschlossen, die beiden Gemeindeverwaltungen in diesem Schreiben der beiden Vereine um ihre Stellungsnahme hierzu zu bitten.

Die Ausschüsse der beiden Sportvereine weisen auf die Vorteile hin, die sich bei einer gemeinsamen Sportanlage im Tal besonders für die Schule beider Gemeinden ergeben würde.
(Potokoll vom 20.Mai 1966, das von beiden Vorständen unterschrieben wurde. Untenstehend eine Kopie des Orginals)